Nachfolgend zeigen wir Ihnen einige spezifische Szenarien, bei denen ein Datenschutzbeauftragter benötigt wird. Eine ausführliche und vollständige Bewertung erhalten Sie in unserem kostenlosen Erstgespräch.
Besondere Kategorien personenbezogener Daten umfassen zum Beispiel das Geschlecht, eine Gewerkschaftmitgliedschaft, die Religion und Gesundheitsdaten. Sind Sie zum Beispiel gesetzlich verpflichtet, Gesundheitsdaten in den Personalakten zu speichern?
Sobald 20 Mitarbeiter Ihres Unternehmens personenbezogene Daten verarbeiten, benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten. Ein solcher Fall liegt zum Beispiel vor, wenn Sie ein produzierendes Unternehmen mit 20 oder mehr Mitarbeitern führen und dabei für die Produktion keinen Auftragscode verwenden. Ihre Mitarbeiter arbeiten also auftragsbezogen und wissen, für welchen Auftrag die Fertigung stattfindet.
Sie arbeiten als Dienstleister für ein anderes Unternehmen? Dann müssen Sie überprüfen, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie einen Pfortendienst für Hotels und andere Institutionen anbieten. Dabei erheben Sie Informationen über Namen, Zahlungsinformationen etc. Somit agieren Sie als Auftragsverarbeiter für Ihren Auftraggeber.
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